Die „10-R-Regel zur qualitätsgesichterten Medikamentengabe

“Guten Morgen Herr Frieß,

ich möchte mich noch mal für die gute Zusammenarbeit, dass Medikamentensiegel betreffend, bedanken. Die Zertifizierung läuft sehr angenehm und der fachliche Austausch ist sehr gut. So hören die Einrichtungen auch noch einmal von Ihnen, was in punkto Medikamente alles verbesserungsfähig ist. Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.

Frau Jean Sowa, FBL Altenhilfe, VS habilis gGmbH, Magdeburg (Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen)”

Die „10-R-Regel zur qualitätsgesichterten Medikamentengabe, Weiterbildungen  und auch die Zertifizierung des “Siegel Medikamentensicherheit sind nur über Averosa möglich, laden Sie bitte das Plakat hier herunter oder fordern Sie das Plakat an – info@averosa.de

Vereinbarung über die Veragabe des Siegel "Medikamentensicherheit"

Siegel Medikamentensicherheit

Vereinbarung über die Vergabe/Nutzung/Verwendung des „Siegel Medikamentensicherheit (PDF)

Diese 10-R-Regel ist urheberrechtlich geschützt, darf aber unter Hinweis auf Averosa in allen Einrichtungen der Reha, der Behindertenhilfe, in Krankenhäusern, in Pflegeheimen und -diensten kostenfrei angewendet werden.

Eine Zertifizierung mit dem “Siegel Medikamentensicherheit” ist (nur) durch das Averosa-Institut für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung möglich. Rufen Sie uns bitte an: 034202/34300

Ihr Dr. Jens Frieß
Inhaber Institut-Averosa