Die „10-R-Regel zur qualitätsgesichterten Medikamentengabe

“Guten Morgen Herr Frieß,
ich möchte mich noch mal für die gute Zusammenarbeit, dass Medikamentensiegel betreffend, bedanken. Die Zertifizierung läuft sehr angenehm und der fachliche Austausch ist sehr gut. So hören die Einrichtungen auch noch einmal von Ihnen, was in punkto Medikamente alles verbesserungsfähig ist. Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.
Frau Jean Sowa, FBL Altenhilfe, VS habilis gGmbH, Magdeburg (Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen)”
Vereinbarung über die Veragabe des Siegel "Medikamentensicherheit"


Vereinbarung über die Vergabe/Nutzung/Verwendung des „Siegel Medikamentensicherheit (PDF)
Diese 10-R-Regel ist urheberrechtlich geschützt, darf aber unter Hinweis auf Averosa in allen Einrichtungen der Reha, der Behindertenhilfe, in Krankenhäusern, in Pflegeheimen und -diensten kostenfrei angewendet werden.
Eine Zertifizierung mit dem “Siegel Medikamentensicherheit” ist (nur) durch das Averosa-Institut für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung möglich. Rufen Sie uns bitte an: 034202/34300
Ihr Jens Frieß
Inhaber Institut-Averosa